Betreutes Einzelwohnen richtet sich an schwule Männer über 18 mit geistigen oder körperlichen bzw. mehrfachen Behinderungen, die eine Unterstützung im Alltag benötigen und die nach §§53 und 54 SGB XII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Betreutes Einzelwohnen ermöglicht selbstständiges Wohnen und kann eine stationäre Betreuung im Heim verhindern.
Dieses Angebot umfasst Beratung zu Schwulsein und Behinderung, psychosoziale Stärkung, Hilfe zur Selbsthilfe, soziale Rehabilitation und Wiedereingliederung in Arbeit oder Beschäftigung. Betreutes Einzelwohnen kann sowohl eine vorübergehende als auch eine dauerhafte Hilfestellung sein.
Die Betreuung erfolgt in der eigenen Wohnung durch einen schwulen Mitarbeiter.