Beratung

HOUSING FIRST QUEER

 
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Wohnen ist Menschenrecht 

Wohnungslosigkeit in der Queeren Community

Schätzungen zufolge leben in Berlin etwa 5.000 bis 6.000 Menschen ohne Obdach auf der Straße. Zusätzlich zu den obdachlosen Menschen gibt es etwa 30.000 weitere, die als wohnungslos gelten, da sie über keinen eigenen Mietvertrag verfügen und nach dem Ordnungsrecht inUnterkünften für Wohnungslose untergebracht sind. Darüber hinaus gibt es Menschen, die vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten Unterschlupf finden. Bedauerlicherweise liegen keine Informationen über den Anteil queerer Menschen unter den Wohnungslosen vor. Unterkünften für Wohnungslose untergebracht sind. Darüber hinaus gibt es Menschen, die vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten Unterschlupf finden. Bedauerlicherweise liegen keine Informationen über den Anteil queerer Menschen unter den Wohnungslosen vor.

Es liegt jedoch auf der Hand, dass vulnerable Personengruppen mit multiplen Bedarfen und Diskriminierungserfahrungen hiervon besonders betroffen sind, denn der Wohnungsmarkt ist kein diskriminierungsfreier Ort. Mehrfachdiskriminierung macht es zudem auch für queere Personen (lesbische, schwule, bisexuelle trans*, inter*, nicht-binäre) Personen mit Fluchterfahrung und erlebten Traumata schwer, eine Wohnung zu finden. Daher gelingt es vielen nicht, obwohl anerkannt und berechtigt in eigenen Wohnraum zu ziehen, ihre Sammel- oder Notunterkünfte zu verlassen. Diese wiederum sind nicht auf die Bedarfe queerer Personen ausgerichtet und können deren hohem Schutzbedarf nicht gerecht werden.

Die Wohnung kommt zuerst - Housing First als innovativer Lösungsansatz

Housing First als Konzept wurde Mitte der 90er Jahre in den USA entwickelt und hat sich seitdem als Ergänzung zum herkömmlichen System von Notunterkünften und vorübergehender Unterbringung etabliert. Das Konzept betont die Bedeutung eines eigenen Zuhauses als Ausgangspunkt für die Bewältigung anderer Lebensprobleme. Die Wohnung kommt daher zuerst. Housing First kombiniert die Wohnungsversorgung mit unterstützenden Diensten, um den individuellen Bedürfnissen der Nutzer*innen gerecht zu werden und ihnen dabei zu helfen, langfristig stabile Lebensumstände zu schaffen. Die begleitende Hilfe erfolgt so lange wie nötig und ist freiwillig. Das Ziel ist die Wiederherstellung von Selbstständigkeit und sozialer Integration, indem die Grundvoraussetzung einer sicheren Unterkunft zuerst erfüllt wird.

Housing First Queer bei der Schwulenberatung Berlin

Erfreulicherweise hat die Schwulenberatung Berlin seit Juni 2023 die Möglichkeit erhalten, dieses Angebot für die queere Community aufzubauen und so einen Beitrag zu leisten, um queere Personen ein Leben in einer eigenen Wohnung dauerhaft zu ermöglichen. Um den Wohnraum auf Dauer zu sichern, erhalten unsere Klient*innen ein Beratungs- und Betreuungsangebot, welches sie selbstbestimmt ausgestalten können. Dieses Angebot wird so lange aufrechterhalten, wie unsere Klient*innen dies brauchen. Darüber hinaus stehen wir unseren Kooperationspartner*innen während des gesamten Prozesses unterstützend beiseite. Finanziert wird das Beratungs- und Betreuungsangebot durch die Senatsverwaltung für Soziales (ASGIVA) des Landes Berlin.

 

Informationen für Vermieter*innen

Sie möchten Superheld*in werden?
Sie verfügen über Wohnraum und das Konzept von Housing First überzeugt Sie? Ihr Herz schlägt für die queere Community der Regenbogenhauptstadt?

Wunderbar! Anbei haben wir einmal alle notwendigen Informationen und die wichtigsten Vorteile für Sie zusammengefasst:

Unsere Klient*innen

  • LSBTI*-Zugehörigkeit
  • Über 18 Jahre alt
  • Wohnungslos (kein eigener Mietvertrag)
  • Längerfristiges/dauerhaftes Aufenthaltsrecht
  • SGBII/WBS-berechtigt in Berlin oder eigenes Einkommen/Vermögen
  • Bereitschaft zu Beratung/Betreuung durch Housing First
  • Konnten durch das herkömmliche Hilfesystem nicht erreicht werden oder haben dieses schon erfolglos durchlaufen

     

Anforderungen an die Wohnung

Die meisten unserer Klient*innen beziehen mit unserer Unterstützung zunächst staatliche Transferleistungen. Für eine erfolgreiche Abwicklung des Mietvertrages ist es daher wichtig, dass die Bruttokaltmiete die Richtwerte der AV Wohnen nicht überschreiten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/

 

Benefits für Sie als Vermieter*in

  • Ihre Mieteinnahmen sind Ihnen sicher! Kautions- und Mietzahlungen durch direkte Überweisung des Transferleistungsträgers (in der Regel Jobcenter)
  • Jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung und Betreuung der Zielgruppe: Wir sind im engen Austausch mit unseren Klient*innen und helfen, wo Hilfe benötigt wird. Unbefristet und bedingungslos.
  • Haftung im Schadensfall. Unsere Klient*innen verfügen selbstverständlich über eine Haftpflichtversicherung.
  • Wir bleiben im Austausch mit Ihnen als Vermieter*in. Wir sind nicht nur für unsere Klient*innen, sondern auch für Sie als Kooperationspartner*in ansprechbar. Uns ist eine gute Zusammenarbeit wichtig, eine gute Erreichbarkeit und ein offenes Ohr für Ihre Anliegen sind für uns daher selbstverständlich und Sie haben eine direkte Ansprechperson im Projekt an die Sie sich wenden können.
  • Erhöhte Mieteinnahmen. Gemäß AV Wohnen ist ein Aufschlag von bis zu 20 Prozent für die Zielgruppe wohnungsloser Einzelpersonen im Sozialleistungsbezug möglich.
  • Vermietung auf die Quotenerfüllung der Wohnungsvergabe an WBS-Berechtigte bzw. an besondere Bedarfsgruppen anrechenbar (städtische Wohnungsunternehmen)

 

Kontaktdaten

Jo Hornung (they/them)
Wohnraumaquise Housing First Queer

Schwulenberatung Berlin
Wilhelmstraße 115, 10963 Berlin
Tel. 030-44 66 88 312
E-Mail: housing.first@schwulenberatungberlin.de

 

 

Wohnraum gesucht?

Housing First Queer richtet sich an wohnungslose Personen der queeren (LSBTI*) Community. Ob du gerade auf der Straße, bei Freund*innen oder anderweitig unterkommst, spielt hierbei keine Rolle. Voraussetzung ist, dass du bereits langjährig ohne Mietvertrag lebst und von den Leistungen und Angeboten des Regelsystems nicht erreicht wirst.

Wir vermitteln dich in eigenen Wohnraum und unterstützen dich dabei, dein Leben in der neuen Wohnung zu meistern mit allen Herausforderungen, die das mit sich bringen kann.

Wir können dich unterstützen, wenn du

  • mindestens 18 Jahre alt bist,
  • in einer eigenen Wohnung leben möchtest,
  • berechtigt bist, in Berlin einen WBS (Wohnberechtigungsschein) zu erhalten. Hier unterstützen wir dich bei Bedarf selbstverständlich gerne bei der Antragsstellung.
  • die Miete durch Einkommen oder Sozialleistungen aufbringen kannst und
  • grundsätzlich bereit bist, ein mit dir gemeinsam erarbeitetes Beratungs- und Unterstützungsangebot nach dem Einzug wahrzunehmen.

Du erfüllst alle Voraussetzungen und hast Interesse? Du bist unsicher, ob Housing First Queer für dich geeignet ist? Schreib uns eine E-Mail oder ruf uns an und wir schauen gemeinsam, ob wir dich bei der Wohnungssuche und darüber hinaus unterstützen können.

 

Standort

Schwulenberatung Berlin
Wilhelmstraße 115, 10963 Berlin
Tel. 030-44 66 88 310
E-Mail: housing.first@schwulenberatungberlin.de